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Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.04.2019

Antrag Ortsbeirat

Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt

Details im PARLIS OF_988-6_2019
07.05.2019

Anregung Ortsbeirat

Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt

Details im PARLIS OM_4529_2019
05.08.2019

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt

Details im PARLIS ST_1438_2019
17.02.2020

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt

Details im PARLIS ST_271_2020
11.09.2020

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt

Details im PARLIS ST_1580_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4529 entstanden aus Vorlage: OF 988/6 vom 19.04.2019

Betreff: Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt
Der Magistrat wird gebeten, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen im Bereich der Straße Neumarkt umzusetzen. Im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern am 9. April 2019 wurde von den Anwesenden eine Aufpflasterung an vier Stellen im Bereich der Straße Neumarkt als zielführend erachtet. Bei der Realisierung ist sowohl auf eine entsprechende denkmalschutzgerechte Art des Pflasters als auch auf eine fahrradfreundliche Umsetzung zu achten. Folgende Positionen (siehe auch u. a. Abbildung) wurden definiert: 1. Kurz vor der Oeserstraße (Schulweg); 2. ca. zehn Meter vor dem Torbogen; 3. kurz nach dem Torbogen; 4. kurz vor der Kreuzung mit dem Brunnenpfad. Auf eine weitere A ufpflasterung in der Mitte des Platzes wird mit Rücksicht auf die Feste (Weihnachtsmarkt etc.), die eine ebene Fläche verlangen, vorerst verzichtet.

Begründung:

Von allen diskutierten Varianten der Verkehrsberuhigung erschien diese als am besten geeignet, die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in dem verkehrsberuhigten Bereich so weit zu reduzieren, dass ein gefahrloses Miteinander der verschiedenen Nutzergruppen gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1438 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 271 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1580 Aktenzeichen: 66 0