Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und
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Bisheriger Verlauf
10.09.2023
22.09.2023
09.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9
Details im PARLIS OF_423-12_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9
Details im PARLIS OM_4523_2023Stellungnahme des Magistrats
Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9
Details im PARLIS ST_331_202410.09.2023
Antrag Ortsbeirat
Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9
Details im PARLIS OF_423-12_202322.09.2023
Anregung Ortsbeirat
Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9
Details im PARLIS OM_4523_202309.02.2024
Stellungnahme des Magistrats
Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9
Details im PARLIS ST_331_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4523 entstanden aus Vorlage: OF 423/12 vom 10.09.2023
Betreff: Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und
U 9 Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der städtischen Verkehrsgesellschaft (VGF) und dem RMV Gespräche aufzunehmen, um die U-Bahnen der von Streichung betroffenen Linien U 2, U 8 und U 9 wieder regelmäßig verkehren zu lassen und eine Ausfallstatistik für die o. g. Linien vorzulegen; 2. anschließend dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Begründung:
Es ist stadtweit festzustellen, dass verschiedene Fahrten ersatzlos gestrichen werden. Teilweise können diese durch alternative Angebote des Personennahverkehrs noch aufgefangen werden oder die Wartezeiten sind überschaubar. Bei Fahrzeiten von 20 Minuten und mehr, z. B. von Zoo, Konstablerwache oder Sachsenhausen in den Frankfurter Norden, führt ein Ausfall in der Regel dazu, dass Anschlussbusse (27, 28, 29) nicht erreicht werden. Die damit verbundenen Fahrzeitverlängerungen sind den ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern nicht zumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 331
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10