Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
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Bisheriger Verlauf
10.02.2020
27.04.2020
17.06.2021
05.07.2021
19.11.2021
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
Details im PARLIS OM_5706_2020Stellungnahme des Magistrats
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
Details im PARLIS ST_811_2020Antrag Ortsbeirat
Instandsetzung Fußweg zwischen „Eckstraße“ und „In den Biegen“
Details im PARLIS OF_16-14_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
Details im PARLIS OM_450_2021Stellungnahme des Magistrats
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
Details im PARLIS ST_2066_202110.02.2020
Anregung Ortsbeirat
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
Details im PARLIS OM_5706_202027.04.2020
Stellungnahme des Magistrats
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
Details im PARLIS ST_811_202017.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Instandsetzung Fußweg zwischen „Eckstraße“ und „In den Biegen“
Details im PARLIS OF_16-14_202105.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
Details im PARLIS OM_450_202119.11.2021
Stellungnahme des Magistrats
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
Details im PARLIS ST_2066_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 450 entstanden aus Vorlage: OF 16/14 vom 17.06.2021
Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
Vorgang: OM 5706/20 OBR 14; ST 811/20 Der Magistrat hat mit seiner Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 811, der Anregung des Ortsbeirates entsprochen und wollte den Bereich zwischen den Straßen In den Biegen und Phillip-Schnell-Straße im 2. Quartal 2020 instand setzen. Der Bereich zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße sollte instand gesetzt werden, sobald die Bauarbeiten im Neubaugebiet beendet sind (siehe Planskizze). Der Magistrat wird daher gebeten, den genannten Weg umgehend instand zu setzen. Die geplante Bebauung des Grundstücks/Ecke Eckstraße ist von der Eckstraße aus befahrbar und stellt insofern kein Hindernis für die Sanierung des Weges dar. Begründung:
Über den gesamten Fußweg hinweg sind unter anderem zahlreiche tiefe Bodenwellen vorhanden. Auch die Kanaldeckel, die sich mitten auf dem Weg befinden, ragen deutlich heraus. Insbesondere für Kinder, ältere und behinderte Menschen stellt die gegenwärtige Wegequalität eine Herausforderung dar. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Rollator oder im Rollstuhl, über den gesamten Weg erstrecken sich die Stolperfallen. Die Beseitigung der Mängel ist zwingend erforderlich, zumal die Bauarbeiten im angrenzenden Neubaugebiet seit Ende 2019 abgeschlossen sind und es keinen plausiblen Grund für ein weiteres Aufschieben der angekündigten Maßnahmen gibt. Planskizze Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5706
Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 811 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2066 Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2