Höchst: Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße
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Bisheriger Verlauf
11.08.2016
30.08.2016
25.11.2016
Antrag Ortsbeirat
Höchst: Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße
Details im PARLIS OF_153-6_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Höchst: Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße
Details im PARLIS OM_450_2016Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße
Details im PARLIS ST_1638_201611.08.2016
Antrag Ortsbeirat
Höchst: Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße
Details im PARLIS OF_153-6_201630.08.2016
Anregung Ortsbeirat
Höchst: Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße
Details im PARLIS OM_450_201625.11.2016
Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße
Details im PARLIS ST_1638_2016S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 450 entstanden aus Vorlage: OF 153/6 vom 11.08.2016
- Menge und Geschwindigkeitskorridor der Fahrzeuge über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, eine weitere Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen und das Ergebnis ebenfalls mit in die Stellungnahme einfließen zu lassen.
Betreff: Höchst: Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße
Der Magistrat wird gebeten, dem Gremium per elektronischer Übermittlung eine Auflistung der im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen zu geben. Die Auflistung sollte dabei mindestens enthalten: - Tag und Uhrzeit der Messung; - Örtlichkeit der Messung; - Summe der gemessenen Fahrzeuge;- Menge und Geschwindigkeitskorridor der Fahrzeuge über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, eine weitere Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen und das Ergebnis ebenfalls mit in die Stellungnahme einfließen zu lassen.
Begründung:
Die Bolongarostraße ist als Hauptachse durch die Höchster Altstadt ein Nadelöhr und mit einer hohen Verkehrsbelastung für die Anwohner kein Grund zur Freude. Obwohl stellenweise tagsüber kaum schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden kann, gibt es immer wieder uneinsichtige Verkehrsteilnehmer, die schneller als mit den erlaubten 30 km/h durch die Straße fahren müssen. Um auf Anwohnerbeschwerden sachlich und fachlich richtig reagieren zu können, ist dem Ortsbeirat daran gelegen, über den genannten Zeitraum die Datenbasis als Grundlage für weitere Gespräche zu kennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1638 Aktenzeichen: 32 4