ADAC-Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend
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Bisheriger Verlauf
02.08.2010
26.08.2010
01.02.2011
19.12.2011
Ortsbeirat Magistratsvorlage
ADAC-Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend
Details im PARLIS OM_4495_2010Stellungnahme des Magistrats
ADAC - Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend
Details im PARLIS ST_256_2011Stellungnahme des Magistrats
ADAC - Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend
Details im PARLIS ST_1440_201102.08.2010
26.08.2010
01.02.2011
Stellungnahme des Magistrats
ADAC - Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend
Details im PARLIS ST_256_201119.12.2011
Stellungnahme des Magistrats
ADAC - Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend
Details im PARLIS ST_1440_2011S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 1001/3 vom 02.08.2010
Betreff: ADAC-Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend
Der Magistrat wird beauftragt, 1. den als bedenklich bewerteten und auf Platz 75 von 80 getesteten Fußgängerüberweg Falkensteiner Straße/Oeder Weg sowie 2. den als ausreichend bewerteten Fußgängerüberweg Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße so sicher zu machen, dass der Schutz von Gesundheit und Leben der Fußgänger gewährleistet wird. Begründung:
Der ADAC hat deutschlandweit verschiedene Fußgängerüberwege auf ihre Sicherheit getestet. Die acht Frankfurter Fußgängerüberwege liegen sämtlich im Nordend beziehungsweise direkt an der Grenze zum Nordend. Auf Platz 75 von 80 rangiert der als bedenklich eingestufte Fußgängerüberweg Falkensteiner Straße/Oeder Weg sowie der als ausreichend getestete Fußgängerüberweg Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße. Es ist daher im Interesse der Fußgänger dringend erforderlich, dass diese äußerst schlecht bewerteten Fußgängerüberwege schnellstens dem Sicherheitsstandard angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1440
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0