Lärmschutz entlang der
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Bisheriger Verlauf
03.11.2011
10.09.2012
27.09.2012
22.02.2013
10.09.2015
10.09.2015
15.01.2016
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661
Details im PARLIS OM_4491_201510.09.2012
22.02.2013
10.09.2015
10.09.2015
15.01.2016
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4491 entstanden aus Vorlage: OF 976/9 vom 10.09.2015
Betreff: Lärmschutz entlang der
Bundesautobahn 661 Vorgang: OM 580/11 OBR 9; ST 1462/12; V 500/12 OBR 9; ST 336/13 In den letzten Jahren ist das Verkehrsaufkommen entlang der Bundesautobahn 661 (insbesondere bedingt durch die Eröffnung der Autobahnauffahrt in Frankfurt-Heddernheim/Mertonviertel sowie die starke Nutzung der östlichen Verbindung zwischen der Bundesautobahn 3 und der Bundesautobahn 5) deutlich angestiegen. Aufgrund des beabsichtigten Ausbaus der Bundesautobahn 661 auf der Höhe Seckbach/Bornheim/Riederwald ist von einer weiteren erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens im vorgenannten Streckenabschnitt auszugehen. Der betreffende Streckenabschnitt der Bundesautobahn 661 im Norden der Straße An der Nachtweide hat eine Länge von nur circa 150 Metern und ist der einzige Streckenabschnitt, an dem es keine Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner gibt. Zum Zeitpunkt, als die Häuser in der Straße An der Nachtweide gebaut wurden (1977), gab es nur wenig Verkehrsaufkommen und aufgrund dessen keine hohe Lärmbelastung. Im Rahmen des Ausbaus der Bundesautobahn 661 zur durchgehenden Autobahn, die die Bundesautobahn 5 im Norden mit der Bundesautobahn 3 im Süden Frankfurts verbindet, wurden keine (notwendigen) Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das für die Lärmminderungsplanung zuständige Regierungspräsidium Darmstadt und der zuständige Straßenbaulastträger - das Land Hessen in der Bundesauftragsverwaltung - für die Bundesautobahn 661 das für den Schutz der Frankfurter Bevölkerung vor Lärm Bestmögliche unternimmt. Als Sofortmaßnahme ist Tempo 80 einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 580
Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1462 Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 500 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 336 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 98 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 12