Brandschutzübungen im Nordend
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Bisheriger Verlauf
03.05.2010
26.08.2010
25.10.2010
25.10.2010
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4490 entstanden aus Vorlage: OF 961/3 vom 03.05.2010
Betreff: Brandschutzübungen im Nordend
Der Magistrat wird beauftragt, möglichst in allen nachstehend aufgeführten öffentlichen und privaten Einrichtungen Brandschutzübungen durchzuführen und zwar 1. in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Jugendzentrum); 2. in allen Senioreneinrichtungen (Seniorenwohnanlagen, Seniorentreffs, Pflegeeinrichtungen etc.); 3. in allen Krankenhäusern; 4. im Polizeipräsidium; 5. in der Deutschen Bibliothek. Diese Brandschutzübungen sind vorzubereiten, wobei die Beteiligten zunächst theoretisch über das richtige Verhalten im Falle eines Feuers geschult werden müssen. Im zweiten Schritt sind die Brandschutzübungen praktisch durchzuführen, wobei sowohl die persönlichen als auch die örtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Als Besonderheiten kommen in Betracht: Zu 1.: Die Schulungen der Kinder und Jugendlichen sind altersgerecht und spielerisch vorzunehmen. Zu 2.: Bei Senioren sind Rollatoren, Rollstühle, Gehbehinderung und Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen. Zu 3.: Ob diese Übungen tatsächlich während des laufenden Betriebes in den bestehenden Krankenhäusern durchgeführt werden können, ist zu prüfen. Eventuell muss das Personal die Schulung in einem fiktiven Krankenhaus mit fiktiven Verletzten üben. Zu 4.: Bei Brandschutzübungen im Polizeipräsidium ist zu prüfen, ob diese nicht durch Rauchschwaden verschärft werden können. Es ist zu prüfen, ob vorhandene Geräte (wie z. B. Wasserwerfer) zusätzlich sinnvoll zum Brandlöschen eingesetzt werden können. Ebenso ist zu prüfen, ob Waffen und Munition sowie Asservate gerettet werden können. Zu 5.: Bei Brandschutzübungen in der Deutschen Bibliothek ist zu prüfen, ob neben Personen auch Bücher gerettet werden können. In einem dritten Schritt sind die Brandschutzübungen nachzubereiten, gemachte Fehler anzusprechen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, damit im Ernstfall mehr Menschen gerettet werden können. Diese Brandschutzübungen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Gegebenenfalls können diese durch Rauchschwaden zusätzlich erschwert werden. Vorhandene Brandschutzpläne müssen auf Richtigkeit überprüft beziehungsweise neue Brandschutzpläne aufgestellt werden. Begründung:
Die Diskussion um nicht durchgeführte Brandschützübungen in der Merianschule ohne das vorhandene zweite Treppenhaus zeigt, wie wichtig diese Brandschutzübungen im Notfall sind. Aus diesem Grund sollte die erste Brandschutzübung in der Merianschule durchgeführt werden. In der Seniorenwohnanlage der Luthergemeinde ist eine Wohnung komplett ausgebrannt, sodass es in Senioreneinrichtungen wichtig ist, das richtige Verhalten im Falle eines Feuers unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und des Alters zu üben. In Krankenhäusern wird die Großschadenslage regelmäßig geprobt, das heißt das richtige Verhalten bei Einlieferung von Patienten im Katastrophenfall. Der umgekehrte Fall, nämlich die Evakuierung eines Krankenhauses im Falle eines Brandes, wird dagegen nicht geübt. Eine vor wenigen Wochen in Nordhessen erstmals vorgenommene Feuerschutzübung mit Evakuierung der Patienten hat erhebliche Mängel offenbart. Ebenso ist in einem Solinger Krankenhaus vor wenigen Wochen ein Patient an Rauchgasvergiftung verstorben, weil keine rechtzeitige Evakuierung zustande kam. Gerade das Polizeipräsidium hat neben der Menschenmenge eine örtliche Besonderheit, nämlich das Vorhandensein verschiedener Gerätschaften wie Wasserwerfer, Waffen und Munition sowie Asservate. Gerade dann, wenn die Munition und das dazugehörende Pulver Feuer fängt, ist die Explosionsgefahr erheblich, sodass dieses bei den Brandschutzübungen zu berücksichtigen ist. Um diese Brandschutzübungen, gerade bei den Profis von der Polizei, zusätzlich zu erschweren, sollten möglichst Rauchschwaden eingesetzt werden, um eine optimale Übung zu erzielen. Die bedeutende Anna-Amalia-Bibliothek hat gezeigt, welche Schäden durch Feuer, gerade an den historisch wertvollen Büchern, entstehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2010, ST 1418 Aktenzeichen: 37 3