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Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppeln

Vorlagentyp: OM
187 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4485 entstanden aus Vorlage: OF 283/3 vom 16.08.2007

Betreff: Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppeln Vorgang: OM 2606/04 OBR 3; ST 1193/04 In seiner Stellungnahme vom 17.11.2004, ST 1193, äußerte sich der Magistrat ablehnend zur Anregung des Ortsbeirates vom 19.02.2004, OM 2606, das Linksabbiegen an der bezeichneten Kreuzung zuzulassen, da weder eine zwingende verkehrliche Notwendigkeit bestehe noch die räumlichen Verhältnisse der Kreuzung ein Linksabbiegen ohne Beeinträchtigung der U 5 zuließen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die befürchteten negativen Folgen des Linksabbiegens an der bezeichneten Kreuzung durch eine Vorrangschaltung zugunsten der U 5 weitgehend vermieden werden könnten. Im Falle, dass die U 5 zugleich mit abbiegewilligen Pkws an der Ampel steht, dürfte schon eine Vorrangschaltung für die U 5 von 15 bis 20 Sekunden ausreichen, die Kreuzung westseitig für das Abbiegen frei zu machen. Im Falle eines gemeinsamen Ansteuerns der Glauburgstraße von U 5 und Pkws während der Grünphase ermöglicht die Haltezeit der Bahn an der Haltestelle den Pkws das Abbiegen in aller Regel bevor die U 5 die Fahrt fortsetzt und dafür freie Bahn benötigt - dies geschieht schon jetzt häufig. Auch das Argument, es gebe keinen Platz zur Abmarkierung einer eigenen Abbiegespur überzeugt nicht: Es geht darum, in den langen Phasen zwischen den Bahndurchfahrten flexibles Abbiegen zuzulassen und damit unnötigen Umwegverkehr (derzeit Marschnerstraße) zu vermeiden. Hierfür reicht der Platz auf der Kreuzung völlig aus. Unterstützend könnte jedoch ein optisches Signal wirken, das im entscheidenden Zeitfenster auf das Herannahen einer Bahn hinweist (z. B. Abbiegepfeil auf Rot). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob kurzfristig unter Zuhilfenahme einer Vorrangschaltung für die U 5 und gegebenenfalls eines Abbiegepfeils für Pkws das Linksabbiegen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße gestattet werden kann sowie 2. bei der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Umgestaltung der U 5 bestmögliche Voraussetzungen für das Linksabbiegen an dieser Kreuzung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2007OFOF 283/3Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppelnOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. August 2010Sie sind hier
    OMOM 4485Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
    Direktanregung
  3. 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 187 WochenSTST 425Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppelnStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 51 · 10.02.2011
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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