Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
Details im PARLIS OF_283-3_2007Ortsbeirat Magistratsvorlage
Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
Details im PARLIS OM_4485_2010Stellungnahme des Magistrats
Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
Details im PARLIS ST_425_2011Antrag Ortsbeirat
Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
Details im PARLIS OF_283-3_2007Anregung Ortsbeirat
Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
Details im PARLIS OM_4485_2010Stellungnahme des Magistrats
Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
Details im PARLIS ST_425_2011S A C H S T A N D :
Betreff: Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppeln Vorgang: OM 2606/04 OBR 3; ST 1193/04 In seiner Stellungnahme vom 17.11.2004, ST 1193, äußerte sich der Magistrat ablehnend zur Anregung des Ortsbeirates vom 19.02.2004, OM 2606, das Linksabbiegen an der bezeichneten Kreuzung zuzulassen, da weder eine zwingende verkehrliche Notwendigkeit bestehe noch die räumlichen Verhältnisse der Kreuzung ein Linksabbiegen ohne Beeinträchtigung der U 5 zuließen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die befürchteten negativen Folgen des Linksabbiegens an der bezeichneten Kreuzung durch eine Vorrangschaltung zugunsten der U 5 weitgehend vermieden werden könnten. Im Falle, dass die U 5 zugleich mit abbiegewilligen Pkws an der Ampel steht, dürfte schon eine Vorrangschaltung für die U 5 von 15 bis 20 Sekunden ausreichen, die Kreuzung westseitig für das Abbiegen frei zu machen. Im Falle eines gemeinsamen Ansteuerns der Glauburgstraße von U 5 und Pkws während der Grünphase ermöglicht die Haltezeit der Bahn an der Haltestelle den Pkws das Abbiegen in aller Regel bevor die U 5 die Fahrt fortsetzt und dafür freie Bahn benötigt - dies geschieht schon jetzt häufig. Auch das Argument, es gebe keinen Platz zur Abmarkierung einer eigenen Abbiegespur überzeugt nicht: Es geht darum, in den langen Phasen zwischen den Bahndurchfahrten flexibles Abbiegen zuzulassen und damit unnötigen Umwegverkehr (derzeit Marschnerstraße) zu vermeiden. Hierfür reicht der Platz auf der Kreuzung völlig aus. Unterstützend könnte jedoch ein optisches Signal wirken, das im entscheidenden Zeitfenster auf das Herannahen einer Bahn hinweist (z. B. Abbiegepfeil auf Rot). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob kurzfristig unter Zuhilfenahme einer Vorrangschaltung für die U 5 und gegebenenfalls eines Abbiegepfeils für Pkws das Linksabbiegen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße gestattet werden kann sowie 2. bei der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Umgestaltung der U 5 bestmögliche Voraussetzungen für das Linksabbiegen an dieser Kreuzung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 425