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Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen

Details im PARLIS OF_663-10_2023
19.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen

Details im PARLIS OM_4481_2023
09.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen

Details im PARLIS ST_335_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 663/10 vom 04.09.2023

Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen
Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Buslinie 63 nicht mehr zum Gravensteiner-Platz bestehen soll. In den Planunterlagen sind bei den relevanten Bushaltestellen auch keine Hinweise darauf zu finden, nur auf einen Schülerbus. Die bestehende Direktverbindung zum Gravensteiner-Platz ist aber nicht nur wegen der Carlo-Mierendorff-Schule bedeutend. Wie eine Bürgerin aus Eschersheim anmerkte, trifft dies u. a. auch auf die Anbindung des dort ansässigen Einzelhandels zu. Ebenso zu beachten ist, dass viele Vereine, beispielsweise auch die TSG Frankfurter Berg, Nutzer der unweit befindlichen Bezirkssportanlage sind. Durch die neue Abbiegemöglichkeit Am Dachsberg/Homburger Landstraße würde sich darüber hinaus die jetzige Strecke verkürzen bzw. beschleunigen. Das Potenzial sowie der Bedarf der Linie 63 vom/zum Gravensteiner-Platz bzw. dem Weißen Stein scheint doch unterschätzt zu werden. Die Akzeptanz und der Umstieg auf den ÖPNV wird nicht funktionieren, wenn angebotene Verbindungen eingestellt werden. Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Ankündigung am Bestand der Linie 63 festzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 335
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10