Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen
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Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4460 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 22.02.2019
Betreff: Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den derzeitigen Sachstand beim Thema Mindestabstandsgebot von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen zu geben und dabei insbesondere die Situation rund um die Inobhutnahme in der Bolongarostraße in Höchst zu berücksichtigen. Der Presse war zu entnehmen, dass das Mindestabstandsgebot des Landes vom Verwaltungsgericht gekippt worden ist. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Maßnahme er ergreift, um der Intention des Gesetzes, den Jugendschutz zu stärken und eine zu starke Spielhallenkonzentration in einzelnen Stadtteilen zu verhindern, doch gerecht zu werden.
Begründung: Das Mindestabstandsgebot von Spielhallen sollte einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz leisten und außerdem verhindern, dass ganze Straßenzüge nur noch von Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen durchzogen sind, was zu einer starken Entwertung des öffentlichen Raumes in diesen Bereichen führt. Dies ist insbesondere für den Abschnitt der Bolongarostraße zwischen der Königsteiner Straße und dem Bolongaropalast der Fall. Viele Bürger fühlen sich in dieser Umgebung unwohl und versuchen, solche Straßenzüge zu meiden. Es müssen rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, in solchen Bereichen die Zahl der Spielhallen/Wettbüros stark auszudünnen. Ansonsten droht ein Übergreifen bis in die Höchster Altstadt mit der einhergehenden Entwertung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2019OFOF 946/6Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und KindereinrichtungenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 26. März 2019Sie sind hierOMOM 4460Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und KindereinrichtungenDirektanregung
- 15. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1280Abstandsregelung von Spielhallen zu Jugend- und KindereinrichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats