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Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.02.2019

Antrag Ortsbeirat

Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen

Details im PARLIS OF_946-6_2019
26.03.2019

Anregung Ortsbeirat

Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen

Details im PARLIS OM_4460_2019
15.07.2019

Stellungnahme des Magistrats

Abstandsregelung von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen

Details im PARLIS ST_1280_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4460 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 22.02.2019

Betreff: Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den derzeitigen Sachstand beim Thema Mindestabstandsgebot von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen zu geben und dabei insbesondere die Situation rund um die Inobhutnahme in der Bolongarostraße in Höchst zu berücksichtigen. Der Presse war zu entnehmen, dass das Mindestabstandsgebot des Landes vom Verwaltungsgericht gekippt worden ist. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Maßnahme er ergreift, um der Intention des Gesetzes, den Jugendschutz zu stärken und eine zu starke Spielhallenkonzentration in einzelnen Stadtteilen zu verhindern, doch gerecht zu werden.

Begründung:

Das Mindestabstandsgebot von Spielhallen sollte einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz leisten und außerdem verhindern, dass ganze Straßenzüge nur noch von Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen durchzogen sind, was zu einer starken Entwertung des öffentlichen Raumes in diesen Bereichen führt. Dies ist insbesondere für den Abschnitt der Bolongarostraße zwischen der Königsteiner Straße und dem Bolongaropalast der Fall. Viele Bürger fühlen sich in dieser Umgebung unwohl und versuchen, solche Straßenzüge zu meiden. Es müssen rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, in solchen Bereichen die Zahl der Spielhallen/Wettbüros stark auszudünnen. Ansonsten droht ein Übergreifen bis in die Höchster Altstadt mit der einhergehenden Entwertung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1280
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 0