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Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.07.2015

Antrag Ortsbeirat

Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße

Details im PARLIS OF_1427-6_2015
08.09.2015

Anregung Ortsbeirat

Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße

Details im PARLIS OM_4435_2015
01.02.2016

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße

Details im PARLIS ST_206_2016
09.05.2016

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße

Details im PARLIS ST_753_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4435 entstanden aus Vorlage: OF 1427/6 vom 20.07.2015

Betreff: Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße
Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße im Abschnitt von der Einmündung mit der Oeserstraße bis zur Einmündung mit der Holzlachstraße Tempo 30 einzurichten.

Begründung:

Im genannten Abschnitt findet Zweirichtungsverkehr statt. Es herrscht ein starkes Verkehrsaufkommen, drei Buslinien verkehren in Richtung Höchst. Anwohner beklagen sich über den Verkehrslärm, insbesondere auch durch schnelles bzw. zu schnelles Fahren. Auch besteht reger Fahrradverkehr (erst jüngst wurden hier auf Wunsch des Ortsbeirats ein Parkstreifen und ein Fahrradschutzstreifen in Richtung Höchst eingerichtet). Es erscheint daher als sinnvolle Ergänzung, die erlaubte Geschwindigkeit auf Tempo 30 herabzusetzen. Tempo 30 gilt im Übrigen bereits in der Oeserstraße und in der Straße Alt-Nied, die unmittelbar an diesen Abschnitt der Bolongarostraße anschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 753
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1