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Aufstellung eines Schildes „Tauben füttern verboten“ auf dem Buchrainplatz

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Aufstellung eines Schildes: Tauben füttern verboten auf dem Buchrainplatz

Details im PARLIS OF_876-5_2023
15.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Aufstellung eines Schildes „Tauben füttern verboten“ auf dem Buchrainplatz

Details im PARLIS OM_4432_2023
15.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem Buchrainplatz

Details im PARLIS ST_120_2024
15.07.2024

Stellungnahme des Magistrats

Aufstellung eines Schildes „Tauben füttern verboten“ auf dem Buchrainplatz

Details im PARLIS ST_1385_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4432 entstanden aus Vorlage: OF 876/5 vom 07.08.2023

Betreff: Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, am Buchrainplatz in Frankfurt- Oberrad ein oder mehrere Schilder mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten" aufzustellen.

Begründung:

Auf dem Buchrainplatz werden regelmäßig von verschiedenen Leuten Tauben gefüttert. Auf die Bitte einer Anwohnerin, die Tauben nicht zu füttern, wird häufig mit Beleidigungen oder dem Hinweis, dass ja kein Verbotsschild aufgestellt ist, geantwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 120 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1385
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-4