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Lücke im Fahrradweg auf der Mörfelder Landstraße zwischen Feuerwache und Mörfelder Landstraße Nr. 138 stadtauswärts schließen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Lücke im Fahrradweg auf der Mörfelder Landstraße zwischen Feuerwache und Mörfelder Landstraße 138 stadtauswärts schließen

Details im PARLIS OF_1161-5_2019
22.03.2019

Anregung Ortsbeirat

Lücke im Fahrradweg auf der Mörfelder Landstraße zwischen Feuerwache und Mörfelder Landstraße Nr. 138 stadtauswärts schließen

Details im PARLIS OM_4426_2019
20.09.2019

Stellungnahme des Magistrats

Lücke im Fahrradweg auf der Mörfelder Landstraße zwischen Feuerwache und Mörfelder Landstraße Nr. 138 stadtauswärts schließen

Details im PARLIS ST_1887_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4426 entstanden aus Vorlage: OF 1161/5 vom 21.01.2019

Betreff: Lücke im Fahrradweg auf der Mörfelder Landstraße zwischen Feuerwache und Mörfelder Landstraße Nr. 138 stadtauswärts schließen
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Lücke im Fahrradweg auf der Mörfelder Landstraße stadtauswärts im Abschnitt Feuerwache und dem Haus Mörfelder Landstraße Nr. 138 geschlossen werden kann.

Begründung:

Die Situation ist im obigen Abschnitt für Fahrradfahrer äußerst unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. In diesem Abschnitt besteht zurzeit kein Fahrradweg. Dieser endet mit Abschluss der Feuerwache und beginnt erst wieder hinter der Brücke in Höhe des Hauses Mörfelder Landstraße Nr. 138. Es wird nicht verkannt, dass die Gesamtsituation vor Ort planerisch nicht einfach ist, zumal insbesondere unter der Brücke die Fahrbahn recht eng ausgestaltet ist. Allerdings wird diese nach der Brücke breiter, sodass ggf. hier Abmarkierungen erfolgen können. Auch wäre zu überlegen, ob in diesem Bereich der teilweise recht großzügig gestaltete Bürgersteig nicht zugunsten der Radfahrer verringert werden kann, da das Fußgängeraufkommen in diesem Bereich überschaubar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1887
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1