Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege
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Bisheriger Verlauf
24.08.2015
08.09.2015
23.11.2015
Antrag Ortsbeirat
eungesheimFraktion: fraktionslosTitel/Betreff: Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege
Details im PARLIS OF_863-10_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege
Details im PARLIS OM_4426_2015Stellungnahme des Magistrats
eungesheimTitel/Betreff: Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege
Details im PARLIS ST_1628_201524.08.2015
Antrag Ortsbeirat
eungesheimFraktion: fraktionslosTitel/Betreff: Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege
Details im PARLIS OF_863-10_201508.09.2015
Anregung Ortsbeirat
Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege
Details im PARLIS OM_4426_201523.11.2015
Stellungnahme des Magistrats
eungesheimTitel/Betreff: Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege
Details im PARLIS ST_1628_2015S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4426 entstanden aus Vorlage: OF 863/10 vom 24.08.2015
Betreff: Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Standorte an einschlägigen Fahrradwegen geprüft werden, die sich zur weiteren Anbringung von Orientierungsschildern eignen und diese gegebenenfalls anzubringen. Mit Orientierungsschildern sind Schilder mit Richtungsangaben zu Stadteilen im Sinne der Wegführung gemeint. Mögliche Standorte: - Friedberger Landstraße beidseitig, vor der Autobahnauffahrt zur Bundesautobahn 661; - Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße; - Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Begründung:
Durch eine gute Strukturierung der Infrastruktur für Fahrradfahrer durch Leitwegesystem lassen sich der Kontakt zwischen Autos und Radfahrern reduzieren und damit potenzielle Zusammenstöße vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1628 Aktenzeichen: 66 7