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Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.08.2015

Antrag Ortsbeirat

Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringen

Details im PARLIS OF_855-10_2015
08.09.2015

Anregung Ortsbeirat

Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringen

Details im PARLIS OM_4421_2015
05.02.2016

Stellungnahme des Magistrats

Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringen

Details im PARLIS ST_264_2016
22.08.2016

Stellungnahme des Magistrats

Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf der Friedberger Landstraße zum Krei-sel in die Dortelweiler Straße anbringen

Details im PARLIS ST_1090_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4421 entstanden aus Vorlage: OF 855/10 vom 24.08.2015

Betreff: Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringen
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie auf der Friedberger Landstraße am sinnvollsten Schilder mit dem Hinweis der Wendemöglichkeit in der Dortelweiler Straße angebracht werden können und bei positivem Ergebnis die entsprechenden Schilder anzubringen.

Begründung:

Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht um die Wendemöglichkeit in der Dortelweiler Straße und versuchen auf halsbrecherische Weise quer über die Schienen zu wenden, sowohl vor als auch nach der Haltestelle "Friedberger Warte". Entsprechende Schilder würden diesem Problem auf günstige Weise Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 264 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1090
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7