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Bereich des eingeschränkten und absoluten Halteverbots in der Dreihäusergasse von parkenden Autos frei halten

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Bereich des eingeschränkten und absoluten Halteverbots in der Dreihäusergasse von parkenden Autos freihalten

Details im PARLIS OF_574-9_2023
14.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Bereich des eingeschränkten und absoluten Halteverbots in der Dreihäusergasse von parkenden Autos frei halten

Details im PARLIS OM_4417_2023
26.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Bereich des eingeschränkten und absoluten Halteverbots in der Dreihäusergasse von parkenden Autos frei halten

Details im PARLIS ST_152_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 574/9 vom 03.09.2023

Betreff: Bereich des eingeschränkten und absoluten Halteverbots in der Dreihäusergasse von parkenden Autos frei halten
Durch ordnungswidrig geparkte Autos auf der rechten Seite der Dreihäusergasse Richtung Lachweg im eingeschränkten und absoluten Halteverbot wird die Durchfahrt der engen Straße so weit erschwert, dass Pkws teilweise auf den schmalen Fußweg ausweichen müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, geeignete Maßnahmen (z. B. häufige Kontrollen mit Verwarnungen, feste Metallpfosten) zu ergreifen, um die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 152
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-5