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Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.08.2015

Antrag Ortsbeirat

Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen

Details im PARLIS OF_837-10_2015
08.09.2015

Anregung Ortsbeirat

Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen

Details im PARLIS OM_4410_2015
23.11.2015

Stellungnahme des Magistrats

Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen

Details im PARLIS ST_1621_2015

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4410 entstanden aus Vorlage: OF 837/10 vom 23.08.2015

Betreff: Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen
Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen aus der Homburger Landstraße in die Friedberger Landstraße in Richtung der Bundesautobahn 661 beziehungsweise Bad Vilbel, beispielsweise mittels einer zeitlich reduzierten Ampelphase, zu ermöglichen, ohne dabei zusätzlichen Verkehr in der Homburger Landstraße zuzulassen. Über geeignete Maßnahmen ist dafür das Rechtsabbiegen aus dem Marbachweg in die auch weiterhin verkehrsberuhigte Homburger Landstraße zu unterbinden. Der Busverkehr soll dabei unverändert beschleunigt werden.

Begründung:

Vermeidbare Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, hier im äußerst stauanfälligen Bereich der Abbiegespur zur Dortelweiler Straße, führen aufgrund ausweichenden Verkehrs zu unnötigem und vermeidenswertem Durchgangsverkehr. Besonders Berkersheim und Preungesheim sind davon betroffen. Durch die angeregte Maßnahme soll die Bundesautobahn 661 aus Preungesheim (insbesondere aus dem Wohngebiet New Betts nebst dem IB-Hotel an der Friedberger Warte) staufrei erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1621 Aktenzeichen: 32 1