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Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.08.2010

Antrag Ortsbeirat

Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen

Details im PARLIS OF_1541-6_2010
17.08.2010

Anregung Ortsbeirat

Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen

Details im PARLIS OM_4395_2010
27.10.2010

Stellungnahme des Magistrats

Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen

Details im PARLIS ST_1401_2010

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 1541/6 vom 02.08.2010

Betreff: Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen
Die Unterführung zwischen Alter Falterstraße und Waldschulstraße in Griesheim kann von der FES gar nicht so oft gereinigt werden, wie sie in kürzester Zeit wieder zugemüllt wird. Anwohner berichten, dass Menschen mit einem Snack aus dem anliegenden Einkaufsmarkt kommen, die Verpackung aufreißen und auf dem Weg zu den Bahnsteigen einfach in der Unterführung fallen lassen. Der so überall herumliegende Müll verleitet dann offensichtlich wieder andere Menschen, an dieser Stelle ebenfalls ihre Kleinabfälle einfach in die Gegend zu werfen. Der Magistrat wird gebeten, an und in der Griesheimer Unterführung Aktionen durchzuführen, um die Verschmutzung dieses Bereiches durch weggeworfenen Müll zu reduzieren. Dabei sollen Kräfte des Ordnungsamtes Müllsünder ansprechen, bei klaren und krassen Verstößen auch Strafzettel verteilen und insgesamt das Bewusstsein für die Problematik schärfen.

Begründung:

Schon das Wegwerfen einer einzigen Zigarettenkippe oder eines Kaugummis kann prinzipiell mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Rechtslage ist also klar, aber wohl noch zu wenig bekannt. Offensichtlich ist es in dem angesprochenen Bereich nötig, deutlich zu machen, dass das Wegwerfen von Müll einen Schaden für die Allgemeinheit verursacht und deswegen nicht einfach so hingenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2010, ST 1401 Aktenzeichen: 32 0