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Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.10.2022

Anregung Ortsbeirat

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten

Details im PARLIS OM_2811_2022
27.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzun-gen umgestalten

Details im PARLIS ST_319_2023
22.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr

Details im PARLIS OF_946-1_2023
12.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr

Details im PARLIS OM_4385_2023
08.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr

Details im PARLIS ST_33_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 entstanden aus Vorlage: OF 946/1 vom 22.08.2023

Betreff: Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr
Vorgang: OM 2811/22 OBR 1; ST 319/23 Der Magistrat wird gebeten, seine Pläne zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße, Stephanstraße und Katzenpforte nicht weiterzu verfolgen, um nicht seinen eigenen Planungszielen zuwider zu handeln. Stattdessen ist der Kreuzungsbereich ohne Lichtsignalanlagen mit sicheren Überwegen für den Fußverkehr und ausreichend Platz für den Radverkehr insgesamt platzsparend umzugestalten. Die Bestandsbäume sind zu erhalten und möglichst viele weitere Bäume zu pflanzen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mit dem Investor in erneute Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, die Planung des Kreisverkehrs nicht weiterzuverfolgen.

Begründung:

Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 27.01.2023, ST 319, als Antwort auf die Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2022, OM 2811, dass er an seinen Planungen festhalte, da sich der Kreisverkehr am östlichen Ende der Schäfergasse bewährt habe. Dort dient der Kreisverkehr jedoch als Verteiler zwischen drei Zufahrten zur Innenstadt. Stiftstraße und Katzenpforte sind jedoch Sackgassen. Zugleich geht der Magistrat davon aus, dass sich die Situation im Innenstadtbereich durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in naher Zukunft ändern wird. Es ist also davon auszugehen, dass weniger Parkplatzsuchverkehr durch Pkw anfallen wird und der Radverkehr weiter zunehmen wird. Ein Kreisverkehr wäre kontraproduktiv. Klimafreundliche, fuß- und radgerecht ausgestaltete Kreuzungen zeichnen sich dadurch aus, dass bestehende Bäume erhalten, zusätzliche Bäume gepflanzt, Flächen entsiegelt und Platz gespart werden kann. Einem Kreisverkehr würden weitere, alte Bestandsbäume zum Opfer fallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811
Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 33
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0