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Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.06.2010

Antrag Ortsbeirat

Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr

Details im PARLIS OF_985-10_2010
17.08.2010

Anregung Ortsbeirat

Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr

Details im PARLIS OM_4367_2010
02.11.2010

Stellungnahme des Magistrats

Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr

Details im PARLIS ST_1437_2010

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4367 entstanden aus Vorlage: OF 985/10 vom 28.06.2010

Betreff: Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, - aus welchen Gründen die Eisenbrücke der Homburger Landstraße (L3009) in Höhe der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 16 Tonnen gesperrt wurde, - warum die Gründe für die Sperrung erst jetzt bemerkt wurden, - ob die Sperrung nach der Renovierung wieder aufgehoben werden kann, - warum die militätrische Beschilderung noch immer 30 bzw. 50 Tonnen vorsieht, - welche Alternativen zur Querung der S-Bahn-Linie zwischen der Maybachbrücke in Frankfurt und der Brücke der Bundesstraße B3 in Bad Vilbel bestehen bzw. geschaffen werden können.

Begründung:

Gewerbebetriebe am Südrand von Bonames können durch die bezeichnete Sperrung nicht mehr, wie bisher, über die Autobahnabfahrt Preungesheim/Eckenheim und dann über die im Querschnitt hierfür geeignete Homburger Landstraße beliefert werden. Betroffene Fahrzeuge werden aus der Straße Am Burghof kommend jetzt am Ortsausgang Bonames nach links über die Homburger Landstraße zur Bundesautobahn A661 als Verbindung zum Frankfurter Berg geleitet. Dies führt massiv zu vermehrtem Schwerlastverkehr durch den sehr engen Ortskern von Alt-Bonames und wird vom Ortsbeirat 10 missbilligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1437 Aktenzeichen: 32 1