Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg
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Bisheriger Verlauf
28.01.2019
19.03.2019
24.06.2019
Antrag Ortsbeirat
Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS OF_339-7_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS OM_4363_2019Stellungnahme des Magistrats
Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS ST_1206_201928.01.2019
Antrag Ortsbeirat
Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS OF_339-7_201919.03.2019
Anregung Ortsbeirat
Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS OM_4363_201924.06.2019
Stellungnahme des Magistrats
Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg
Details im PARLIS ST_1206_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 339/7 vom 28.01.2019
Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg
Der Ortsbeirat beabsichtigt die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg. Voraussetzung für eine Initiative des Ortsbeirats ist allerdings der Erhalt eines Großteils der bisher vorhandenen legalen Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner. In diesem Bereich besteht ein hoher Parkdruck durch Anwohnerinnen und Anwohner sowie einpendelnde Fahrzeuge. Vielfach werden Fahrzeuge nicht legal geparkt. Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der Tempo-30-Zone wirksam wirkt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine Planung für genannten Straßenbereich vorzulegen. Die Planung sollte möglichst viele Parkplätze erhalten. In der Planung sollten die vorgesehenen Parkplätze nach Schaffung des verkehrsberuhigten Bereichs erkennbar sein. Zudem wird der Magistrat um eine Vergleichsdarstellung mit den bisher vorhandenen legalen Parkplätzen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1206 Aktenzeichen: 32 1