Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
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Bisheriger Verlauf
26.08.2023
11.09.2023
10.11.2023
Antrag Ortsbeirat
Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
Details im PARLIS OF_485-11_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
Details im PARLIS OM_4342_2023Stellungnahme des Magistrats
Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
Details im PARLIS ST_2332_202326.08.2023
Antrag Ortsbeirat
Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
Details im PARLIS OF_485-11_202311.09.2023
Anregung Ortsbeirat
Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
Details im PARLIS OM_4342_202310.11.2023
Stellungnahme des Magistrats
Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
Details im PARLIS ST_2332_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4342 entstanden aus Vorlage: OF 485/11 vom 26.08.2023
Betreff: Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass auf dem nördlichen Bürgersteig des oben genannten Abschnitts der Hanauer Landstraße, der zurzeit überwiegend als Parkplatz dient, die Benutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für den Fahrradverkehr ermöglicht wird. Die teils lebensgefährliche Situation muss dringend beendet werden. Begründung:
Zurzeit ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt nicht zu nutzen. Oft wird die komplette Fläche dauerhaft beparkt. Dass der Bürgersteig dort nicht genutzt werden kann, betrifft die Menschen, die dort leben, im gleichen Maße wie die Besucher und Menschen, die zu den dort ansässigen Dienstleistern gelangen wollen. Ein Ausweichen auf die Hanauer Landstraße, die in diesem Bereich vierspurig verläuft und oft mit deutlich erhöhtem Tempo, das kaum kontrolliert wird, befahren wird, wird den anderen Verkehrsteilnehmern zurzeit aufgezwungen, ist aber in keinster Weise zumutbar. Eine schnelle Veränderung der Situation ist zwingend, ein weiteres Zulassen des Zustandes fahrlässig. (Google Streetview Aufnahme September 2022) (Aufnahme privat, 26.08.2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2332 Aktenzeichen: 66-2