Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen
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Bisheriger Verlauf
11.06.2015
30.06.2015
02.10.2015
Antrag Ortsbeirat
Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen
Details im PARLIS OF_1417-6_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen
Details im PARLIS OM_4323_2015Stellungnahme des Magistrats
Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen
Details im PARLIS ST_1458_201511.06.2015
Antrag Ortsbeirat
Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen
Details im PARLIS OF_1417-6_201530.06.2015
Anregung Ortsbeirat
Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen
Details im PARLIS OM_4323_201502.10.2015
Stellungnahme des Magistrats
Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen
Details im PARLIS ST_1458_2015S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4323 entstanden aus Vorlage: OF 1417/6 vom 11.06.2015
Betreff: Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen
Der Magistrat wird gebeten, bei künftigen Sperrungen des beschrankten Bahnüberganges zumindest eine gesicherte Notquerung insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Friedrich-List-Schule sowie die Anwohner des Wohnbereiches nordöstlich des Bahnüberganges ei nzurichten. Begründung:
Die kürzlich durchgeführte Baumaßnahme am beschrankten Bahnübergang in der Oeserstraße sorgte bei den Bürgerinnen und Bürgern für große Verärgerung. Die Wohnsiedlung und die Grundschule nordöstlich des Bahnüberganges waren vom öffentlichen Nahverkehr abgetrennt. Eine sichere Querung der Bahnlinie war nur auf Höhe der Fußgängerbrücke im Bereich der Therese-Herger-Anlage/Sportplatz Alemannia Nied möglich. Auch wenn die Sperrungen des Bahnüberganges kurzweilig sind, sollte eine Notquerung eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1458 Aktenzeichen: 66 6