Fotovoltaik auf den Flachdächern der Grundschule Kalbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Fotovoltaik-Anlage auf den Flachdächern der Grundschule Kalbach zu errichten, um die Energiewende zu demonstrieren und langfristige Einsparungen bei den Stromkosten zu erzielen. Dies wird von der Grundschule Kalbach sehr begrüßt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, unter Zuhilfenahme des Etat-Produkts 5.010742 ("Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude") auf den Flachdächern der Grundschule Kalbach eine Fotovoltaik-Anlage ("PV-Anlage") zu errichten, wie in der Vorlage NR 577 von 2023 beschlossen. Soweit vom erwarteten Lastprofil her sinnvoll, kann auch eine Pufferung über Batterien sinnvoll sein. Ersatzweise oder ergänzend kann auch eine Thermosolaranlage errichtet werden.
Begründung
Das genannte Produkt im Etat der Stadt Frankfurt forciert gezielt die Errichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. Die Grundschule Kalbach würde eine solche Anlage sehr begrüßen. Den Kindern kann dadurch - wie schon bei der Grundschule Riedberg - am Beispiel der eigenen Schule die Energiewende demonstriert werden. Außerdem dient dies mittelfristig Einsparungen bei den laufenden Stromkosten. Sollte nach Prüfung der örtlichen Gegebenheit eine Thermosolaranlage sich als sinnvoller erweisen, so wird auch diese begrüßt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juli 2023OFOF 407/12Fotovoltaik auf dem Dach der Grundschule KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4314Fotovoltaik auf den Flachdächern der Grundschule KalbachDirektanregung
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1965Fotovoltaik auf den Flachdächern der Grundschule KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats