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Fahrradschutzstreifen ab dem Otto-Hahn-Platz bis zur Schweizer Straße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße

Details im PARLIS OM_1109_2021
21.03.2022

Stellungnahme des Magistrats

Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße

Details im PARLIS ST_752_2022
22.05.2023

Antrag Ortsbeirat

Rot eingefärbter Fahrradstreifen ab dem Otto-Hahn-Platz bis zur Schweizer Straße

Details im PARLIS OF_849-5_2023
14.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Fahrradschutzstreifen ab dem Otto-Hahn-Platz bis zur Schweizer Straße

Details im PARLIS OM_4300_2023
04.12.2023

Stellungnahme des Magistrats

Fahrradschutzstreifen ab dem Otto-Hahn-Platz bis zur Schweizer Straße

Details im PARLIS ST_2415_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4300 entstanden aus Vorlage: OF 849/5 vom 22.05.2023

Betreff: Fahrradschutzstreifen ab dem Otto-Hahn-Platz bis zur Schweizer Straße
Vorgang: OM 1109/21 OBR 5; ST 752/22 Der Magistrat wird gebeten, von der Kreuzung Otto-Hahn-Platz/Gartenstraße durch die Hans-Thoma-Straße bis zur Ecke Schweizer Straße einen Fahrradschutz streifen einzurichten.

Begründung:

An der Kreuzung Otto-Hahn-Platz/Gartenstraße endet abrupt der Fahrradweg. Ab dann wird es gefährlich für Radfahrende, denn sie werden hier unmittelbar in den fließenden Verkehr geleitet, was sowohl für diese als auch für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich ist. Hier würde ein Fahrradschutzstreifen von der Kreuzung Otto-Hahn-Platz/Gartenstraße durch die Hans-Thoma-Straße bis zur Ecke Schweizer Straße die Verkehrssicherheit für alle erhöhen, insbesondere aber für Radfahrerinnen und Radfahrer, die in diesem Bereich besonders gefährdet sind. In der Stellungnahme des Magistrats ST 752 steht, dass aufgrund des gegebenen Fahrbahnquerschnitts lediglich die Einrichtung eines Schutzstreifens infrage kommt. Dieser könnte unabhängig vom Umbau der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt umgesetzt werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1109
Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 752 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2415
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1