Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
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Bisheriger Verlauf
08.06.2023
14.07.2023
04.12.2023
Antrag Ortsbeirat
Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
Details im PARLIS OF_847-5_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
Details im PARLIS OM_4298_2023Stellungnahme des Magistrats
Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
Details im PARLIS ST_2411_202308.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
Details im PARLIS OF_847-5_202314.07.2023
Anregung Ortsbeirat
Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
Details im PARLIS OM_4298_202304.12.2023
Stellungnahme des Magistrats
Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
Details im PARLIS ST_2411_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4298 entstanden aus Vorlage: OF 847/5 vom 08.06.2023
Betreff: Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
Der Magistrat wird gebeten, eine Schaltanlage für Menschen mit einer Sehbehinderung auf der Darmstädter Landstraße/Höhe Binding-Areal zu in stallieren. Begründung:
Jeder Mensch soll Straßen sicher queren können. Sämtliche Lichtsignalanlagen sollen zeitgemäß und für alle Bürgerinnen und Bürger Frankfurts verlässlich sein. Dazu gehört auch das Anbringen von Schaltanlagen, die Menschen mit einer Sehbehinderung verwenden, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2411
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1