Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße
Lesezeit: 4 Minuten
Bisheriger Verlauf
03.02.2019
19.02.2019
03.06.2019
Antrag Ortsbeirat
Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße
Details im PARLIS OF_935-6_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße
Details im PARLIS OM_4279_2019Stellungnahme des Magistrats
Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße
Details im PARLIS ST_1063_201903.02.2019
Antrag Ortsbeirat
Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße
Details im PARLIS OF_935-6_201919.02.2019
Anregung Ortsbeirat
Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße
Details im PARLIS OM_4279_201903.06.2019
Stellungnahme des Magistrats
Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße
Details im PARLIS ST_1063_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4279 entstanden aus Vorlage: OF 935/6 vom 03.02.2019
Betreff: Sossenheim: Radfahren entlang der Westerbachstraße im Bereich des Gewerbegebiets und entlang der Wilhelm-Fay-Straße
Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die beidseitig bestehenden Radwege in der Westerbachstraße (zwischen der Brücke über die A 5 und der Betzdorfer Straße) und in der Wilhelm-Fay-Straße besser kenntlich zu machen. Denkbar sind Piktogramme im Bereich der Ein-/Ausfahrten oder eine entsprechende farbliche Markierung der Radwege im Ausfahrtbereich; 2. außerdem zu prüfen und zu berichten, ob eine Aufhebung der Benutzungspflicht für die Radwege in diesem Bereich möglich und sinnvoll ist, eventuell unterstützt durch Piktogramme auf der Straße, einen Schutzstreifen oder die Anlegung zeitgemäßer "richtiger" Radwege. Begründung:
Die Verkehrssituation in dem angesprochenen Gebiet ist sehr angespannt. Durch die Förderung des Radverkehrs könnte eine Entlastung der Verkehrswege erreicht werden. Die Markierungen der bestehenden Radwege sind im Lauf der Zeit durch Witterung und Bautätigkeiten vor allem im Bereich der Ein-/Ausfahrten verschwunden. Dadurch entstehen in Höhe der Ein-/Ausfahrten gefährliche Situationen, weil der Autoverkehr nicht mit Fahrrad fahrenden Menschen rechnet. Beigefügte Bilder zeigen beispielhaft die Situation an vielen Wegen in dem genannten Gebiet. Da die Radwege in diesem Bereich durch die vielen Ausfahrten und die mangelnde Abgrenzung zu den angrenzenden Fußwegen sowieso für zeitgemäß schnelles Radfahren nicht geeignet sind, sollte geprüft werden, ob die Aufhebung der Benutzungspflicht nicht die bessere Lösung darstellen könnte. Die Fußwege wären entlastet, was die Fußgängerinnen und Fußgänger sehr erfreuen würde. Mit dem Fahrrad könnte auf der Straße schneller gefahren werden und die Radelnden wären auf der Straße im Verkehr mitschwimmend besser zu erkennen, was die Sicherheit erhöhen würde. Wer will, könnte immer noch die alten Radwege benutzen, dann allerdings langsam, was die Risiken auch minimieren würde. Vielleicht ergibt sich eine Kostenersparnis, wenn gleichzeitig zur geplanten Markierung der Busspuren entlang der Westerbachstraße ebenfalls die Radwege markiert werden könnten. Ab diesem Schild beginnt die Benutzungspflicht für den Radweg. Ab hier wird der Verlauf auf dem Bürgersteig aber unübersichtlich und eng. Wieso darf man nicht mit dem Fahrrad auf der Straße bleiben? An dieser Ausfahrt vom REWE-Markt und Burger King zur Westerbachstraße ist nicht zu erkennen, dass ein Radweg gekreuzt wird. Ebenso an vielen anderen Ausfahrten in diesem Bereich, wie auch auf dem nächsten Bild zu sehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1063
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1