Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten
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Schäfflestraße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4264 entstanden aus Vorlage: OF 519/11 vom 29.01.2019
Betreff: Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Erlenbruch/Schäfflestraße/Haenischstraße zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass der Fußgängerüberweg (offizieller Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule) frei bleibt und nicht durch Rückstau blockiert wird. Es ist weiter zu prüfen, ob dies durch eine Gleichschaltung der Autoampeln, die stadtein- und -auswärts zu unterschiedlichen Zeiten auf Rot schalten, erreicht werden kann. Die Grün- und Rotphasen für Fußgänger und Autos sind so anzupassen, dass für die stadtauswärts fahrenden Autos genug Zeit bleibt den Kreuzungs- und Fußgängerbereich freizuräumen, bevor die Fußgängerampel auf Grün schaltet. Es ist zudem zu prüfen, ob es geeignete Warnhinweise für Autofahrer gibt, die zulässig sind und direkt vor der Fußgängerampel installiert werden können, da es auch immer wieder vorkommt, dass Autofahrer die grüne Fußgängerampel gänzlich unbeachtet lassen und den Fußgängerweg überfahren (s. Bild).
Begründung: Die Ampel für Autos stadteinwärts schaltet ca. zehn bis 20 Sekunden früher auf Rot als die Ampel stadtauswärts. Dadurch befahren die Autos stadtauswärts noch den Kreuzungsbereich während die Autos stadteinwärts bereits stehen. Auf den Gefahrenbereich wurde vom Ortsbeirat immer wieder hingewiesen und mit verschieden Anträgen Lösungsvorschläge gemacht, die alle abgelehnt wurden. Die Gefahr für Fußgänger, insbesondere für die Grundschulkinder, ist definitiv zu groß. Regelmäßig berichten Kinder, Eltern sowie Anwohnerinnen und Anwohner von gefährlichen Situationen. Der Magistrat muss hier schnell eine Lösung finden, es ist eine Frage der Zeit, bis an dieser Kreuzung jemand zu Schaden kommt! Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2019OFOF 519/11Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei haltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4264Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei haltenDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 906Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats