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S 6-Ausbau, 1. Baustufe, Frankfurt-West/Bad Vilbel hier: Baustellenabfahrt B 3a

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.02.2019

Antrag Ortsbeirat

S 6-Ausbau, 1. Baustufe, Frankfurt-West/Bad Vilbel hier: Baustellenabfahrt B 3a

Details im PARLIS OF_171-14_2019
18.02.2019

Anregung Ortsbeirat

S 6-Ausbau, 1. Baustufe, Frankfurt-West/Bad Vilbel hier: Baustellenabfahrt B 3a

Details im PARLIS OM_4258_2019
17.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3

Details im PARLIS OM_4761_2019
24.06.2019

Stellungnahme des Magistrats

S 6-Ausbau, 1. Baustufe, Frankfurt-West/Bad Vilbel hier: Baustellenabfahrt B 3a

Details im PARLIS ST_1181_2019
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4258 entstanden aus Vorlage: OF 171/14 vom 06.02.2019 Betreff: S 6-Ausbau, 1. Baustufe, Frankfurt-West/Bad Vilbel hier: Baustellenabfahrt B 3a Der Magistrat wird dringend gebeten, mit der DB Netz AG kurzfristig zu klären, wann die im Logistikkonzept vorgesehene Baustellenabfahrt von der B 3a zwischen Bad Vilbel und Berkersheim in Betrieb genommen werden soll und dafür zu sorgen, dass die DB Netz AG sich an ihr eigenes Logistikkonzept hält, indem noch vor Beginn der Haupterdarbeiten die Abfahrt in Betrieb genommen wird.

Begründung:

An der geplanten Behelfsabfahrt kann der Ortsbeirat seit Monaten keine Aktivitäten erkennen. Ein Baubeginn ist nicht erfolgt. Ohne die Behelfsabfahrt ist zu erwarten, dass die Materialanlieferung, welche laut DB Netz AG rund 200 Lkw-Fahrten pro Tag erforderlich macht, ausschließlich durch Harheim abgewickelt wird, weil: - die Baustellenzu- und -abfahrt am Frankfurter Berg laut DB Netz AG nicht für beladene Lkw geeignet ist, - die Zufahrt über Berkersheim durch die enge Ortslage und die teils erheblichen Schließzeiten der Schranke bereits bei dem vergleichsweise geringen derzeitigen Verkehr zu Verkehrsproblemen führt und daher für die Lkw-Fahrer unattraktiv ist, - demnach die Zufahrt über Harheim die einzig praktikable Lösung darstellen würde, was vom Ortsbeirat als unzumutbar angesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4761 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 69 1