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Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße

Details im PARLIS OF_644-10_2023
11.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße

Details im PARLIS OM_4250_2023
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße

Details im PARLIS ST_2241_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4250 entstanden aus Vorlage: OF 644/10 vom 26.06.2023

Betreff: Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Knapp 30 Meter vor der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße wird das Ende der Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.2) angezeigt. Das verleitet etliche Fahrerinnen und Fahrer, insbesondere während einer laufenden Grünphase und beim Linksabbiegen in die Homburger Landstraße, ihr Fahrzeug sehr stark zu beschleunigen. Vermutlich ist aufgrund der Verkehrszeichenlage in diesem kurzen Abschnitt sogar eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Gegebenenfalls wird noch das etwas unauffällig am Rand stehende Tempo-30-Schild kurz nach der Grundstückseinfahrt von Hausnummer 201 übersehen. Zumindest sind auch deshalb öfter Fahrzeuge mit vermutlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südlicher Fahrtrichtung auf der Homburger Landstraße zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zulässige Geschwindigkeit aus der Weilbrunnstraße kommend im Einmündungsbereich auf 30 km/h reglementiert werden kann, z. B. durch ein zusätzliches Tempo-30-Schild kurz nach dem Ende der Tempo-30-Zone in der Weilbrunnstraße, oder mit welchen Maßnahmen die geschilderte Verkehrssituation an dieser Einmündung sowie in der Homburger Landstraße sicherer gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2241 Aktenzeichen: 32-4