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Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.05.2022

Auskunftsersuchen

Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180)

Details im PARLIS V_398_2022
20.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Ortsbeirat 9 bittet um Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße

Details im PARLIS OF_552-9_2023
06.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße

Details im PARLIS OM_4226_2023
15.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße

Details im PARLIS ST_726_2024
26.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar

Details im PARLIS OF_850-9_2024
07.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar

Details im PARLIS OM_6146_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4226 entstanden aus Vorlage: OF 552/9 vom 20.06.2023

Betreff: Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
Vorgang: V 398/22 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren wie etwa dem Jugendzentrum Ginnheim und dem Quartiersmanagement eine kulturelle oder soziale Nutzung des ehemaligen Wasserhäuschens an der Ginnheimer Landstraße zu ermöglichen und dieses dafür entsprechend zu ertüchtigen.

Begründung:

Das Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße vor dem ehemaligen "Predigerseminar" steht seit Längerem leer. Die Frage, wem das Gebäude gehört (V 398 vom 22.04.2022) konnte der Magistrat seit mehr als einem Jahr nicht beantworten, aber dem Vernehmen nach gehört es der Stadt Frankfurt. Indem der Leerstand des Wasserhäuschens beendet und dieses für ein interessantes Angebot an das Quartier geöffnet wird, könnte ohne große Investitionen eine wünschenswerte Belebung stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 398 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 726 Antrag vom 26.10.2024, OF 850/9 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6146
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31