Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
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Bisheriger Verlauf
05.05.2022
20.06.2023
06.07.2023
15.04.2024
26.10.2024
07.11.2024
Auskunftsersuchen
Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180)
Details im PARLIS V_398_2022Antrag Ortsbeirat
Ortsbeirat 9 bittet um Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_552-9_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_4226_2023Stellungnahme des Magistrats
Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
Details im PARLIS ST_726_202405.05.2022
Auskunftsersuchen
Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180)
Details im PARLIS V_398_202220.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Ortsbeirat 9 bittet um Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_552-9_202306.07.2023
Anregung Ortsbeirat
Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_4226_202315.04.2024
Stellungnahme des Magistrats
Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
Details im PARLIS ST_726_202407.11.2024
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4226 entstanden aus Vorlage: OF 552/9 vom 20.06.2023
Betreff: Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
Vorgang: V 398/22 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren wie etwa dem Jugendzentrum Ginnheim und dem Quartiersmanagement eine kulturelle oder soziale Nutzung des ehemaligen Wasserhäuschens an der Ginnheimer Landstraße zu ermöglichen und dieses dafür entsprechend zu ertüchtigen. Begründung:
Das Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße vor dem ehemaligen "Predigerseminar" steht seit Längerem leer. Die Frage, wem das Gebäude gehört (V 398 vom 22.04.2022) konnte der Magistrat seit mehr als einem Jahr nicht beantworten, aber dem Vernehmen nach gehört es der Stadt Frankfurt. Indem der Leerstand des Wasserhäuschens beendet und dieses für ein interessantes Angebot an das Quartier geöffnet wird, könnte ohne große Investitionen eine wünschenswerte Belebung stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 398 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 726 Antrag vom 26.10.2024, OF 850/9 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6146
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31