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Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.04.2021

Antrag Ortsbeirat

Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen

Details im PARLIS OF_4-1_2021
04.05.2021

Anregung Ortsbeirat

Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen

Details im PARLIS OM_41_2021
09.08.2021

Stellungnahme des Magistrats

Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen

Details im PARLIS ST_1408_2021
04.10.2022

Anregung Ortsbeirat

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

Details im PARLIS OM_2817_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 entstanden aus Vorlage: OF 4/1 vom 17.04.2021 Betreff: Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: Die Domstraße wird entgegen der Einbahnstraße auch für den Radverkehr freigegeben und somit in beide Richtungen mit dem Rad befahrbar. Zusätzlich müssen Markierungen eingerichtet und, wenn möglich, eine eigene Fahrradampel an der Kreuzung mit der Berliner Straße aufgestellt werden.

Begründung:

Die Domstraße ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Innenstadt und Altstadt/Mainufer. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Main oder der Altstadt kommend Richtung Innenstadt fahren wollen, stellt die Domstraße jedoch ein Problem dar, da diese offiziell nicht genutzt werden kann. Da eine Umfahrung jedoch einen großen Umweg bedeutet, wählen viele Radfahrerinnen und Radfahrer daher bereits jetzt den Weg über die Domstraße (was zeigt, dass genug Platz auf der Straße vorhanden ist) oder weichen auf den breiten Gehweg der Domstraße aus, um Richtung Berliner Straße zu gelangen. Diese Situation sollte daher angepasst und die Infrastruktur radfreundlich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 Aktenzeichen: 32 1