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Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Ginnheimer Hohl in Höhe des Ginnheimer Kirchplatzes

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Ginnheimer Hohl in Höhe des Ginnheimer Kirchplatzes

Details im PARLIS OF_579-9_2019
24.01.2019

Anregung Ortsbeirat

Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Ginnheimer Hohl in Höhe des Ginnheimer Kirchplatzes

Details im PARLIS OM_4191_2019
08.03.2019

Stellungnahme des Magistrats

Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Ginnheimer Hohl in Höhe des Ginnheimer Kirchplatzes

Details im PARLIS ST_576_2019
16.05.2019

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerüberweg Ginnheimer Hohl/Kirchplatz: Prüfung des Aufkommens

Details im PARLIS OM_4678_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4191 entstanden aus Vorlage: OF 579/9 vom 13.01.2019

Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Ginnheimer Hohl in Höhe des Ginnheimer Kirchplatzes
Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen Fußgängerüberweg über die Ginnheimer Hohl auf der Höhe des Kirchplatzes anzulegen.

Begründung:

Durch die Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Woogstraße/Ginnheimer Hohl/Alt-Ginnheim ist der frühere, mit einer Fußgängerampel versehene Überweg über die Ginnheimer Hohl ersatzlos weggefallen. Allerdings ist genau an dieser Stelle ein entsprechender Überweg notwendig, da die Ginnheimer Hohl dort seit Jahrzehnten - insbesondere auch von den Schulkindern der Diesterwegschule - zu Fuß gequert wird und dies auch zukünftig auf einem gesicherten Überweg möglich sein soll. Es ist bekannt, dass im Schulwegplan lediglich die Südseite der Ginnheimer Hohl als Schulweg eingezeichnet ist. Allerdings nutzen die Schulkinder sowohl die Süd- als auch die Nordseite der Ginnheimer Hohl und benötigen deshalb auch wieder einen sicheren Überweg in der Höhe des Kirchplatzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 576 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4678
Aktenzeichen: 32 1