Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke erhöhen
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Bisheriger Verlauf
04.05.2015
19.05.2015
03.08.2015
Antrag Ortsbeirat
Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Sternbrücke erhöhen
Details im PARLIS OF_528-7_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke erhöhen
Details im PARLIS OM_4190_2015Stellungnahme des Magistrats
Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke erhöhen
Details im PARLIS ST_1118_201504.05.2015
Antrag Ortsbeirat
Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Sternbrücke erhöhen
Details im PARLIS OF_528-7_201519.05.2015
Anregung Ortsbeirat
Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke erhöhen
Details im PARLIS OM_4190_201503.08.2015
Stellungnahme des Magistrats
Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke erhöhen
Details im PARLIS ST_1118_2015S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4190 entstanden aus Vorlage: OF 528/7 vom 04.05.2015
Betreff: Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke erhöhen
Das Magistrat wird gebeten, in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke Piktogramme der Radfahrer in beide Richtungen zu markieren. Begründung:
Da es in diesem Abschnitt keine Fahrradmarkierung gibt und die Straße sehr eng ist, sind hier Radfahrer stark gefährdet. Um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die Radfahrer zu erregen, wird in beide Richtungen die Markierung der Straße mit Fahrrad-Piktogrammen vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1118 Aktenzeichen: 32 1