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Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn

Details im PARLIS OF_577-9_2019
24.01.2019

Anregung Ortsbeirat

Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn

Details im PARLIS OM_4189_2019
24.06.2019

Stellungnahme des Magistrats

Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn

Details im PARLIS ST_1208_2019
17.02.2020

Stellungnahme des Magistrats

Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn

Details im PARLIS ST_304_2020
11.09.2020

Stellungnahme des Magistrats

Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn

Details im PARLIS ST_1583_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4189 entstanden aus Vorlage: OF 577/9 vom 14.01.2019

Betreff: Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn
Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die DB Netz AG die Massentransporte, die für den Ausbau der Main-Weser-Bahn nötig sind, im Bereich der Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße morgens auf die Zeit nach Schulbeginn um circa 08:00 Uhr verlegt. Des Weiteren soll darauf hingewirkt werden, dass die DB Netz AG Informationen zum Start und Zeitrahmen der Massentransporte über die Schule an die Eltern weitergibt.

Begründung:

Die Massentransporte für den Bahnausbau werden mit Traktoren und Anhängern u. a. über die engen Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße abgewickelt. In der Zeit vor Schulbeginn stellt das hohe Aufkommen an Schwerlastfahrzeugen eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler dar, die die schmalen Gehwege entlang der o. g. Straßen nutzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 304 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1583
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5