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Nied: Probleme mit verschmutzem Wasser in der Lotzstraße beheben

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Nied: Probleme mit verschmutzem Wasser in der Lotzstraße beheben

Details im PARLIS OF_800-6_2023
04.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Nied: Probleme mit verschmutzem Wasser in der Lotzstraße beheben

Details im PARLIS OM_4176_2023
26.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Probleme mit verschmutztem Trinkwasser in der Lotzstraße beheben

Details im PARLIS ST_835_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4176 entstanden aus Vorlage: OF 800/6 vom 13.06.2023

Betreff: Nied: Probleme mit verschmutzem Wasser in der Lotzstraße beheben
Vor dem Hintergrund, dass in einer Wohnanlage in der Lotzstraße im Stadtteil Nied bereits seit fünf Jahren eine schnelle Verschmutzung des Filters der Entkalkungsanlage beobachtet wird, wird der Magistrat gebeten, den Grund für die Verschmutzung zu ermitteln bzw. entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, um der Verschmutzung entgegenzuwirken und die Qualität des Leitungswassers auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung sicherzustellen. Der Magistrat wird um eine fristgerechte Stellungnahme gebeten.

Begründung:

Im Jahr 2018 wurden in einer Wohnanlage in der Lotzstraße im Stadtteil Nied wegen starker Verkalkung der Trinkwasseranlage eine Entkalkungsanlage und im Zuge dieser Arbeiten auch ein neuer Hauptwasserfilter installiert. Seitdem wird eine extrem schnelle Verschmutzung des Filters beobachtet - schon nach einem Wasserdurchsatz von zehn Kubikmetern in etwa vier Wochen sei der Filter schwarzbraun. Der Grund konnte bisher nicht ermittelt werden. Die Bewohner befürchten allerdings aufgrund der Verschmutzung eine Gefährdung der Gesundheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 835
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50