Otto-Brenner-Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4166 entstanden aus Vorlage: OF 1376/6 vom 17.05.2015
Betreff: Otto-Brenner-Straße Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Haltverbotsschildern im Bereich der Liegenschaften mit den Hausnummern zehn bis 16 (siehe Foto) eine Grenzmarkierung (Zickzacklinien) auf die Fahrbahn der Otto-Brenner-Straße aufzubringen, um das Haltverbot besser sichtbar zu machen. Außerdem sollte das Haltverbot durch die Stadtpolizei besser überwacht werden. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, einen Behindertenparkplatz, der auch von gehbehinderten Besuchern benutzt werden kann, zu schaffen. Es wäre möglich, einen schon vorhandenen Parkplatz so zu kennzeichnen oder auf der linken Seite einen solchen Parkplatz hinzuzufügen.
Begründung: Anwohner haben berichtet, dass es wegen der dort verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge oft Probleme zwischen den Verkehrsteilnehmern gibt. Da die Kurve schlecht einsehbar ist und sich die Fahrzeuge eventuell erst in der Engstelle treffen, kommt es leider öfters zum Streit zwischen den Verkehrsteilnehmern, wer nun als Erstes fahren darf oder zurückstoßen muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2015OFOF 1356/6Otto-Brenner-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Mai 2015OFOF 1376/6Otto-Brenner-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4166Otto-Brenner-StraßeDirektanregung
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1314Otto-Brenner-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats