Einmündung Kurhessenstraße/Weißer Stein
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2010, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 1179/9 vom 12.04.2010
Betreff: Einmündung Kurhessenstraße/Weißer Stein Zurzeit ist es üblich, dass Autofahrer aus Richtung Heddernheim am Weißen Stein in die Kurhessenstraße einbiegen, um dort sofort umzudrehen und Richtung Frankfurter Berg über die Kreuzung zu fahren. Es entstehen bei diesem unerlaubten Wenden oft Verkehrsbehinderungen bis zur Gefährdung von Radfahrern. Durch die Sperrung der Niddabrücke muss nun auch der Verkehr nach Alt Eschersheim am Weißen Stein drehen Die Behinderungen in der Kurhessenstraße sind beträchtlich, zumal auch die Buslinie 60 nach Alt Eschersheim über den Lindenring/Kurhessenstraße drehen muss. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, 1. in Verlängerung der Verkehrsinsel einige Meter lang Fahrbahnteiler in die Kurhessenstraße zu installieren, um das unerlaubte Wenden zu unterbinden; 2. am Weißen Stein den Wendewegweiser vor der Konditorei den tatsächlichen Begebenheiten anzupassen (Verkehrsführung im Dreieck) und den Wegweiser entsprechend zu beschriften (Linksabbieger fahren so); 3. auch die Baustellenumleitung von Heddernheim nach Alt Eschersheim/Frankfurter Berg zu beschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2010OFOF 1179/9Einmündung Kurhessenstraße/Weißer SteinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. April 2010Sie sind hierOMOM 4146Einmündung Kurhessenstraße/Weißer SteinDirektanregung
- 16. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 998Einmündung Kurhessenstraße/Weißer SteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats