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Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.12.2018

Antrag Ortsbeirat

Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost

Details im PARLIS OF_334-7_2018
22.01.2019

Anregung Ortsbeirat

Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost

Details im PARLIS OM_4142_2019
02.09.2019

Stellungnahme des Magistrats

Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost

Details im PARLIS ST_1734_2019
12.11.2019

Antrag Ortsbeirat

Bedarf an Betreuungsplätzen für das Schuljahr 2020/2021

Details im PARLIS OF_427-7_2019
21.01.2020

Auskunftsersuchen

Bedarf an Betreuungsplätzen für das Schuljahr 2020/21

Details im PARLIS V_1542_2020
04.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022

Details im PARLIS OF_97-7_2022
18.01.2022

Auskunftsersuchen

Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022

Details im PARLIS V_277_2022
06.06.2023

Auskunftsersuchen

Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7

Details im PARLIS V_687_2023
16.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost

Details im PARLIS ST_1332_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 20.12.2018

Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen.

Begründung:

Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen, ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1