Skip to main content

Fällgenehmigung für Grabmal auf dem Hauptfriedhof

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.05.2023

Antrag Ortsbeirat

Fällgenehmigung für Grabmal auf dem Hauptfriedhof

Details im PARLIS OF_522-3_2023
15.06.2023

Anregung Ortsbeirat

Fällgenehmigung für Grabmal auf dem Hauptfriedhof

Details im PARLIS OM_4141_2023
18.09.2023

Stellungnahme des Magistrats

Fällgenehmigung für Grabmal auf dem Hauptfriedhof

Details im PARLIS ST_1903_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4141 entstanden aus Vorlage: OF 522/3 vom 04.05.2023

Betreff: Fällgenehmigung für Grabmal auf dem Hauptfriedhof
Der Magistrat wird gebeten, die Fällgenehmigung für zwei Bäume auf dem Hauptfriedhof zur Errichtung einer Grabstätte noch nicht zu erteilen und zunächst zu prüfen und zu berichten, - ob es alternative Flächen, bei denen keine Baumfällungen erforderlich wären, gibt; - wie derartige Anfragen behandelt und nach welchen Kriterien sie entschieden werden, und ob hierbei auch Belange von benachbarten Gräbern beachtet werden.

Begründung:

Aktuell wurden auf dem Friedhof viele Bäume gefällt. Es ist kaum vorstellbar, dass es keine alternativen Flächen gibt, auf denen Grabmäler ohne Baumfällungen möglich sind. Generell stellt sich die Frage, wie über die Genehmigung von Grabdenkmälern entschieden wird und ob es nicht sinnvoll ist, für solche Bauwerke auf dem Friedhof eine eigene Fläche vorzusehen, in der dann durch monumentale Bauwerke keine normalen Gräber betroffen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1903