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Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten

Details im PARLIS OF_484-3_2023
15.06.2023

Anregung Ortsbeirat

Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten

Details im PARLIS OM_4138_2023
18.12.2023

Stellungnahme des Magistrats

Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten

Details im PARLIS ST_2460_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4138 entstanden aus Vorlage: OF 484/3 vom 09.02.2023

Betreff: Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten
Der Magistrat wird gebeten, beim Aufstellen von Fahrradbügeln im Nordend künftig darauf zu achten, zwischen den Bügeln genügend Platz zu lassen, sodass zu Fuß Gehende einen Durchgang finden. Die Straßenüberquerung am Oeder Weg 17 bis 19 soll zu Fuß G ehenden ermöglicht werden.

Begründung:

Oftmals können zu Fuß Gehende erst an der nächsten Kreuzung die Straße überqueren, weil zwischen den eng geparkten Autos, der Gastronomie und den Fahrradbügeln kein Durchkommen ist. Ein Beispiel hierfür bietet der Oeder Weg 17 bis 19: Hier befindet sich ein REWE-Markt, zu dem Menschen aus allen Richtungen kommen. Glücklicherweise sind hier inzwischen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen worden. Leider wurde jedoch nicht darauf geachtet, dass zu Fuß Gehenden eine Möglichkeit bleibt, die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2460
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2