Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" vollständig auf dem Gelände an der Hungener Straße realisiert werden kann. Dies soll die Notwendigkeit vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal zwischen zwei Standorten pendeln müssen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist.
Begründung
Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schulinfrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2023OFOF 467/3Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ als Ganzes auf dem Gelände an der Hungener LandstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4135Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener StraßeDirektanregung
- 23. Februar 2024STST 463Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener StraßeStellungnahme
- 30. August 2024Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1609Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats