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Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ als Ganzes auf dem Gelände an der Hungener Landstraße

Details im PARLIS OF_467-3_2023
15.06.2023

Anregung Ortsbeirat

Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße

Details im PARLIS OM_4135_2023
23.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße

Details im PARLIS ST_463_2024
30.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße

Details im PARLIS ST_1609_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4135 entstanden aus Vorlage: OF 467/3 vom 23.01.2023

Betreff: Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist.

Begründung:

Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schulinfrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 463 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1609
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-34