Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
07.01.2019
22.01.2019
29.03.2019
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Details im PARLIS OF_898-6_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Details im PARLIS OM_4112_2019Stellungnahme des Magistrats
Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Details im PARLIS ST_644_201907.01.2019
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Details im PARLIS OF_898-6_201922.01.2019
Anregung Ortsbeirat
Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Details im PARLIS OM_4112_201929.03.2019
Stellungnahme des Magistrats
Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Details im PARLIS ST_644_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 07.01.2019
Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicherzustellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße im Frankfurter Stadtteil Griesheim (östlich der Alten Falterstraße) betrachtet werden. Der Magistrat wird diesbezüglich darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation in dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung:
Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf dem Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hineinreichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 644 Aktenzeichen: 32 1