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Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

Details im PARLIS OF_898-6_2019
22.01.2019

Anregung Ortsbeirat

Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

Details im PARLIS OM_4112_2019
29.03.2019

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

Details im PARLIS ST_644_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 07.01.2019

Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicherzustellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße im Frankfurter Stadtteil Griesheim (östlich der Alten Falterstraße) betrachtet werden. Der Magistrat wird diesbezüglich darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation in dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten.

Begründung:

Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf dem Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hineinreichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 644 Aktenzeichen: 32 1