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Straßenlaternen in Seckbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.03.2014

Vortrag des Magistrats

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage

Details im PARLIS M_69_2014
13.12.2018

Antrag Ortsbeirat

Straßenlaternen in Seckbach

Details im PARLIS OF_509-11_2018
21.01.2019

Anregung Ortsbeirat

Straßenlaternen in Seckbach

Details im PARLIS OM_4107_2019
03.06.2019

Stellungnahme des Magistrats

Straßenlaternen in Seckbach

Details im PARLIS ST_1082_2019
11.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach)

Details im PARLIS OF_703-11_2020
20.01.2020

Anregung Ortsbeirat

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach) Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472

Details im PARLIS OA_520_2020
21.02.2020

Antrag Ortsbeirat

Wann erfolgt die Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) und dar-über hinaus im gesamten Stadtteil?

Details im PARLIS OF_716-11_2020
30.05.2020

Antrag Ortsbeirat

Nach erfolgter Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) muss jetzt die Ausleuchtung der Straße sichergestellt werden

Details im PARLIS OF_729-11_2020
22.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Nach erfolgter Umrüstung der Straßenlaternen in der Hintergasse (Seckbach) muss jetzt die Ausleuchtung der Straße sichergestellt werden

Details im PARLIS OM_6233_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 entstanden aus Vorlage: OF 509/11 vom 13.12.2018

Betreff: Straßenlaternen in Seckbach
Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbegehung am 11.12.2018 zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sowie dem Ortsbeirat vereinbarten Punkte (siehe Anlage) umzusetzen.

Begründung:

Nach einer Ortsbegehung am 11.12.2018 mit Vertretern des ASE und Anwohnern der Hintergasse konnte festgestellt werden, dass es technisch möglich ist, Nachbauten der ursprünglich installierten Laternen (Abb.1) als LED-Variante anzufertigen und zum Beispiel in der Hintergasse zu installieren. Ein Prototyp wurde durch das ASE vorgeführt. Die Kosten wären sogar identisch zu den momentan neu installierten uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast, die nicht zu der städtebaulichen Eigenart Seckbachs passen, diese sogar optisch stören und abwerten. Im Vortrag des Magistrates, M 69, heißt es, dass alte Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden sollen. Dies ist mit den uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast nicht der Fall. Durch die technisch mögliche und kostenmäßig identische Anfertigung und Installation der LED-Aufsatzleuchten mit doppelt geknicktem Mast (siehe Abb. 3 der Anlage), wäre die Beschlusslage der Magistratsvorlage aus Sicht der Vertreter des ASE, des Ortsbeirates und der Anwohner wieder eingehalten. Die Beleuchtungsstärke der LED-Leuchten, im Vergleich zu den alten Gasleuchten, ist zwar wesentlich höher, hier kann aber laut ASE Abhilfe durch nächtliches Dimmen und individuelle Sichtblenden geschaffen werden. Der Ortsbeirat unterstützt dies zum Schutz der Anwohner. Abb. 1 Abb. 2 Anlage 1 (ca. 1,8 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1082 Antrag vom 11.01.2020, OF 703/11 Anregung vom 20.01.2020, OA 520
Antrag vom 21.02.2020, OF 716/11 Antrag vom 30.05.2020, OF 729/11 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 91 5