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Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz

Details im PARLIS OF_1124-5_2019
18.01.2019

Anregung Ortsbeirat

Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz

Details im PARLIS OM_4097_2019
17.05.2019

Stellungnahme des Magistrats

Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz

Details im PARLIS ST_977_2019
18.11.2019

Stellungnahme des Magistrats

Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz

Details im PARLIS ST_2133_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4097 entstanden aus Vorlage: OF 1124/5 vom 02.01.2019

Betreff: Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz
Der Magistrat wird gebeten, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz bei einem entsprechenden Antrag zu genehmigen.

Begründung:

Derzeit gibt es im Stadtteil Oberrad keinen Metzger mehr. Selbstverständlich wäre es - auch aus Sicht des Ortsbeirates - wünschenswert, wenn sich eine Metzgerei dauerhaft mit einem Ladengeschäft im Stadtteil Oberrad ansiedeln würde. Problematisch hierbei ist das Fehlen eines Ankermarktes und der damit nicht vorhandenen Bindung der Kaufkraft im Stadtteil. Der Ortsbeirat erhofft sich von der Weiterentwicklung des Grundstücks in der Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße, dass diese Bindung hier verwirklicht werden kann und dieser Ankermarkt dann auch die Offenbacher Landstraße wieder belebt. Solange der Ankermarkt jedoch fehlt, ist es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz zu genehmigen. Die zentrale Lage ist für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zu erreichen. Darüber hinaus würde diese außerdem einer Metzgerei, die an der Übernahme eines Ladengeschäftes in Oberrad interessiert wäre, die Möglichkeit bieten, zügig eine Kundenbindung aufzubauen und wirtschaftlich rentabel zu arbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 977 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2133
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31