Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)
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Breslauer Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.04.2026.
- Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Mehrkostenvorlage17.04.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Brückenbauarbeiten Mörfelder Landstraße27.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Der Presse war zu entnehmen, dass die Mörfelder Landstraße aufgrund von Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn zwischen B26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4090 entstanden aus Vorlage: OF 1110/5 vom 29.12.2018
Betreff: Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II) Vorgang: OM 946/16 OBR 5; ST 516/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Pflasterung des Bürgersteiges mit "Edalith" 1. auf Höhe Mörfelder Landstraße Nr. 199-201 bis Nr. 203-205; 2. auf Höhe des Hauses Mörfelder Landsraße Nr. 179b, unmittelbar vor dem Gebäude des Lebenshilfe e. V.; 3. unmittelbar vor der Fußgängerampel auf Höhe der Mörfelder Landstraße Nr. 175 umgehend zu veranlassen, so wie es in der Stellungnahme des Magistrats ST 516 bereits für den Sommer 2017 zugesagt wurde.
Begründung: Die durchgängige Pflasterung des Bürgersteiges der Mörfelder Landstraße ist an den genannten Stellen unterbrochen. Stattdessen ist der Gehweg mit festgestampfter Erde belegt. Diesem Zustand muss umgehend Abhilfe geschaffen werden, da dieser Abschnitt vor allem bei Regen nur unter Zumutungen zu passieren ist. Für behinderte Menschen mit Gehhilfen wie Rollatoren und Rollstühlen, aber auch für Mütter mit Kinderwagen gilt dies bei entsprechender Witterungslage besonders. In der aus der Anregung OM 946 resultierenden Stellungnahme des Magistrats ST 516 wurde ausgeführt, dass "im Zuge der im Jahr 2011 durchgeführten Gehwegsanierung im Bereich der Mörfelder Landstraße von Stresemannallee bis zur Breslauer Straße (...) diese Stellen nicht gepflastert werden (konnten), da die direkt darunter liegenden Baumwurzeln dies nicht zulassen. (...) Im Sommer 2017 werden die unbefestigten Bereiche mit dem mittlerweile etablierten 'Edalith' versehen (...)". Diese Aufbringung von "Edalith" ist an den genannten Stellen bislang noch immer nicht erfolgt (siehe Abbildungen) und sollte umgehend nachgeholt werden. Es braucht nicht betont zu werden, dass die Nichteinhaltung gemachter Zusagen durch den Magistrat geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit einer demokratisch verfassten Kommunalverwaltung zu schwächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2016OFOF 259/5Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2016OMOM 946Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder LandstraßeDirektanregung
- 3. März 2017STST 516Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder LandstraßeStellungnahme
- 29. Dezember 2018OFOF 1110/5Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4090Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)Direktanregung
- 29. April 2019Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 764Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats