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Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“

Details im PARLIS OF_1109-5_2019
18.01.2019

Anregung Ortsbeirat

Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“

Details im PARLIS OM_4089_2019
22.07.2019

Stellungnahme des Magistrats

Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße"

Details im PARLIS ST_1298_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4089 entstanden aus Vorlage: OF 1109/5 vom 03.01.2019

Betreff: Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird aufgefordert, das bisherige Straßenbahnhaltestellenschild an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" in Fahrtrichtung stadteinwärts umgehend zu entfernen und durch ein normales, fest verankertes Haltestellenschild zu ersetzen.

Begründung:

Dieses Provisorium befindet sich dort seit der barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle. Es handelt sich hierbei um ein einfaches Metallschild mit einem Betonsockel (siehe Abb.). Gegen Umfallen oder unbefugtes Entfernen ist dieses Schild nur durch einen Kabelbinder "gesichert", der das Schild mit einem weiteren Verkehrsschild verbindet. Im Falle von Sachbeschädigung oder möglicherweise starken Windböen besteht somit die Gefahr, dass das Schild auf den Bahnsteig oder sogar auf die Fahrbahn gerät, was ein nicht unerhebliches Unfallrisiko darstellt. Diesem Umstand gilt es schnellstmöglich abzuhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1298
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13