Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
Lesezeit: 4 Minuten
Bisheriger Verlauf
30.05.2023
13.06.2023
20.10.2023
Antrag Ortsbeirat
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
Details im PARLIS OF_301-4_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
Details im PARLIS OM_4082_2023Stellungnahme des Magistrats
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
Details im PARLIS ST_2191_202330.05.2023
Antrag Ortsbeirat
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
Details im PARLIS OF_301-4_202313.06.2023
Anregung Ortsbeirat
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
Details im PARLIS OM_4082_202320.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
Details im PARLIS ST_2191_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4082 entstanden aus Vorlage: OF 301/4 vom 30.05.2023
Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch folgende Maßnahmen einige störende Nebeneffekte bei der Zufahrt auswärtiger Besucherinnen und Besucher zum Clementinen Kinderhospital verringert werden können: 1. Deutlichere Beschilderung des Verkehrszeichens "Einfahrt verboten" am Alfred-Brehm-Platz an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße, z. B. durch ein zweites entsprechendes Schild auf der linken Straßenseite der Einmündung. 2. Herausnehmen des Fußweg-Hinweisschildes aus dem Blickfeld der Autofahrerinnen und Autofahrer (z. B. durch Versetzung auf die andere Straßenseite der Theobald-Christ-Straße). 3. Hinweise auf eine Blockumfahrung über Bernhard-Grzimek-Allee, Zobelstraße, Hanauer Landstraße, Theobald-Christ-Straße, um die von Anwohnerparken geprägte Hölderlinstraße zu entlasten. 4. Demontage des Hinweisschildes an der Hölderlinstraße. 5. Hinweise zum Vermeiden des Motorlärms wartender Fahrzeuge in der Theobald-Christ-Straße vor dem Eingang des Krankenhauses (z. B. "Motor aus" oder "Bitte Stellplätze im Hof benutzen"). 6. Hinweise auf Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der Zoopassage. Über die Ausweisung der Parkmöglichkeiten für Patientengruppen und Besucherinnen und Besucher, die aus medizinischen Gründen nicht unmittelbar auf dem Parkplatz des Clementinen Kinderhospitals parken müssen, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses das Gespräch gesucht werden, um entsprechende Informationen zu Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld des Krankenhauses im Vorfeld des Krankenhausbesuches in geeigneter Form an die Besucherinnen und Besucher zu kommunizieren. Begründung:
Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: 1. Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. 2. Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße im Parkverbot. Die Zufahrt auf den Hof von der Hölderlinstraße aus war früher mal möglich, heutzutage aber nicht mehr. Möglicherweise stammt das Hinweisschild am oberen Ende der Hölderlinstraße aus dieser früheren Zeit. Ob man die Hölderlinstraße als Teil einer Blockumfahrung empfehlen soll, scheint zweifelhaft, weil sie sehr eng ist. Für eine Blockumfahrung scheint die o. g. Route geeigneter. Wenn eine Empfehlung zum Parken ausgesprochen werden soll, erscheint das genannte Parkhaus geeigneter als die umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2191
Beratung im Ortsbeirat: 4