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Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.11.2018

Antrag Ortsbeirat

Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

Details im PARLIS OF_649-10_2018
27.11.2018

Anregung Ortsbeirat

Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

Details im PARLIS OM_4031_2018
29.03.2019

Stellungnahme des Magistrats

Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

Details im PARLIS ST_657_2019
07.10.2019

Stellungnahme des Magistrats

Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

Details im PARLIS ST_1940_2019
14.04.2020

Stellungnahme des Magistrats

Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

Details im PARLIS ST_699_2020
14.12.2020

Stellungnahme des Magistrats

Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

Details im PARLIS ST_2154_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4031 entstanden aus Vorlage: OF 649/10 vom 12.11.2018

Betreff: Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden
Der Ortsbeirat 10 begrüßt es ausdrücklich als eine sehr gute Maßnahme der Römerkoalition, einen eigenständigen Bebauungsplan - also abgekoppelt von dem Bebauungsplan für das eigentliche Neubaugebiet Bonames-Ost beziehungsweise Am Eschbachtal - für das seit Jahren geforderte Gymnasium für den Norden umgehend umzusetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Details sowie den Zeitplan für das vorgesehene Gymnasium für den Frankfurter Norden öffentlich im Rahmen einer möglichst gemeinsamen Sitzung der vorrangig betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15 vorzustellen. Eine geeignete Räumlichkeit nebst Termin soll zeitnah mit den zuständigen Ortsvorstehern abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 657 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2154
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 33