Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten
Lesezeit: 4 Minuten
Bisheriger Verlauf
18.05.2023
06.06.2023
26.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten
Details im PARLIS OF_617-10_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten
Details im PARLIS OM_4030_2023Stellungnahme des Magistrats
Busstrecke 39 in der Sigmund-Freud Straße frei halten
Details im PARLIS ST_811_202418.05.2023
Antrag Ortsbeirat
Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten
Details im PARLIS OF_617-10_202306.06.2023
Anregung Ortsbeirat
Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten
Details im PARLIS OM_4030_202326.04.2024
Stellungnahme des Magistrats
Busstrecke 39 in der Sigmund-Freud Straße frei halten
Details im PARLIS ST_811_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4030 entstanden aus Vorlage: OF 617/10 vom 18.05.2023
Betreff: Busstrecke 39 in der Sigmund-Freud-Straße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Busstrecke der Linie 39 auf der Sigmund-Freud-Straße zwischen Niederbornstraße und Hügelstraße in Eckenheim frei gehalten werden kann.
Begründung:
Immer wieder stehen Pkws und weitere Fahrzeuge behindernd auf der Fahrbahn und machen es dem Bus unmöglich, die Straße zu befahren. Das wiederholte Falschparken auf der Fahrbahn verzögert den Zeitplan des Busses und ist eine Sicherheitsgefahr durch die erschwerte Sicht auf die Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 811
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11